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Kommunalwahl-
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Noch Fragen?

Die Kommunalpolitik ist für das tägliche Leben der Bürger äußerst wichtig, da sie viele Aspekte des lokalen Lebens direkt beeinflusst, wie zum Beispiel die Qualität von Schulen, die Instandhaltung von Straßen, die Sicherheit in der Gemeinde und die Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben oft unmittelbare und sichtbare Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürger.

Kommunale Mandatsträger in den Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten vertreten die Interessen der Bürger. Sie wirken mit an der Gestaltung und Umsetzung kommunaler Satzungen und Beschlüsse sowie an der Überwachung der Verwaltung. Sie arbeiten in den Ausschüssen, und wirken mit an Entscheidungen zu kommunalen Projekten, Haushalts- und Stellenplänen. Sie beeinflussen so, wofür das wertvolle Geld der Bürger ausgegeben wird und wofür nicht.

Politisches Vorwissen ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Sowohl die AfD als auch die Gemeinden bieten zahlreiche Schulungsmöglichkeiten und Einführungsseminare für neue Mandatsträger an, um Sie mit den Abläufen und Aufgaben vertraut zu machen.

Damit die AfD auch in allen Wahlkreisen auf dem Stimmzettel steht, brauchen wir Sie als Direktkandidat. Zeitgleich können Sie auch über die Wahlliste kandidieren, die ebenfalls zu besetzen ist. Hier gilt: Je länger die Wahlliste, desto mehr gewonnene Mandate kann die AfD auch tatsächlich besetzen!

Darüber hinaus werden in den kreisfreien Städten auch viele Bezirksvertreter benötigt. Wer nur ein wenig helfen kann, der unterstützt die AfD nach der Wahl ggf. als sachkundiger Bürger. Diese stehen nicht auf dem Wahlzettelt, sondern werden von den örtlichen AfD-Fraktionen per Wahlvorschlag für die Ausschüsse nominiert.

Nein. Sie können jedoch aktuell kein Mitglied einer anderen Partei sein.

Für die Kreistagswahl kandidieren Sie in dem Kreis, in dem Sie wohnen. Für die Stadt- und Gemeinderäte kandidieren Sie in Ihrem Wohnort. 

Sie können innerhalb ihres Kreises bzw. Wohnortes in einem beliebigen Wahlbezirk kandidieren. Ihr Kreisvorstand informiert Sie gerne über die konkreten Möglichkeiten. 

Wählbar sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, wahlberechtigt sind und ihren (Haupt-)Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet haben. Das sind bei

  • den Gemeindewahlen: die wahlberechtigten Bürger der Gemeinde
  • der Wahl der Kreisräte bzw. Räte der kreisfreien Städte: die wahlberechtigten Einwohner

Zusätzlich gilt: Wählbar sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.

Nicht wählbar sind Personen, die

  • vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Ja, für Ratsmitglieder von Gemeinden und Mitglieder von Bezirksvertretungen  gibt es pauschale Aufwandsentschädigungen. Die sind nach Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt. Der Betrag ist bis zu einer gewissen Summe steuerfrei. Darüber hinaus gibt es in den allermeisten Kommunen Sitzungsgelder und Fahrtkostenerstattung. Sachkundige Bürger erhalten keine Aufwandsentschädigung, aber ein Sitzungsgeld.

Um die Parteiarbeit, z. B. Wahlkämpfe, zu finanzieren, spenden sämtliche AfD-Mandatsträger einen Teil ihrer Bezüge an die Partei. Im Falle von kommunalen Mandaten erheben die meisten Kreisverbände davon 10 Prozent. Den Betrag können Sie als Parteispende von der Steuer absetzen und er wird nirgends öffentlich ausgewiesen.

Rats- und Ausschusssitzungen finden circa 7- bis 10-mal im Jahr statt. Öfter gibt es Fraktionssitzungen, für die es oft ebenfalls Sitzungsgeld gibt. Je nach Größe der Gemeinde variiert die zeitliche Inanspruchnahme stark, ist aber in der Regel auch neben einer Vollzeittätigkeit gut zu erbringen. Fraktionen in größeren Gemeinden verfügen zudem meist über eine Fraktionsgeschäftsstelle mit Mitarbeitern, welche die Mandatsträger bei ihrer Arbeit entlasten.

Nein. Die NRW-Gemeindeordnung regelt, dass Arbeitnehmer für die erforderliche Ausübung ihres Mandats freizustellen sind.

Auf jeden Fall! Im Wahlkampf wird immer Hilfe gebraucht. Und vielleicht kommen Sie ja auch als sachkundiger Bürger infrage? Melden Sie sich über das Formular und wir sehen, wo und wie Sie am besten mitanpacken können.

Als Kandidat für die Kommunalwahl stehen Sie auf dem Stimmzettel Ihres Wahlbezirks. Es ist außerdem möglich, dass Sie in der regionalen Presse erwähnt werden. Wenn Sie in den Kreistag bzw. den Stadt- oder Gemeinderat gewählt werden, ist Ihr Name öffentlich bekannt.

Als Kandidat einer demokratisch legitimierten Partei wie der AfD dürfen Ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen. Gegenteilige Behauptungen sind falsch.

Keine Sorge: Wenn Sie das Mandat nicht annehmen können, rückt der erste Listenkandidat nach, der den Einzug verfehlt hat. Auch darum ist es so wichtig, so viele Listenkandidaten zu haben, wie möglich.